Was können wir für Sie tun?
Tel: 030. 82 99 98 1482
Hinweis:
Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.
Mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz von 2023 ist der Wunsch und Wille des/der Betreuten zur Grundbestimmung der Betreuung geworden und trifft zu auf volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder in Teilen nicht eigenständig regeln können. Beruht dies auf einer Krankheit oder Beeinträchtigung haben sie das Recht, eine/n Betreuer:in zu erhalten.
Über diese Regelung hinaus wurden eine Vielzahl weiterer Änderungen eingeführt und die Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung gestärkt. Kenntnisse zum Betreuungsrecht sind für die Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen sehr wichtig. In dieser Fortbildung widmen wir uns den Grundlagen.
Schwerpunkte
Ziele
Methoden
Input und Überblick, Austausch und Diskussion, Arbeit mit praxisbezogenen Fallbeispielen, Arbeit in Kleingruppen
Hinweis
Das Thema Aufsichtspflicht und Haftungsfragen im Umgang mit Menschenmit Beeinträchtigung am 24. April 2026 stellt eine Ergänzung dar. Mehr dazu hier