Was können wir für Sie tun?
Tel: 030. 82 99 98 1482
Hinweis:
Die Fortbildungsform – online oder präsent – geben wir Ihnen mit der Bestätigung bekannt.
Menschen mit einer Beeinträchtigung, insbesondere Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung können nicht in jeder Lebenslage allein entscheiden. Sie haben Betreuerinnen und Betreuer und müssen gegebenenfalls zu ihrem Schutz auch beaufsichtigt werden. Aufsichtspflichten und Haftungsregelungen sind im BGB geregelt und werden in einer immer wieder ergänzenden Rechtsprechung neu betrachtet oder auch präzisiert.
In der Fortbildung werden die rechtlichen Regeln erläutert und erklärt und die aktuelle Rechtsprechung dargestellt und Handlungshinweise gegeben.
Schwerpunkte
Ziele
Methoden
Hinweis